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Das musst du über Amazon PAN-EU wissen!

Seit geraumer Zeit ist es für Amazon Händler, die Ihre Ware bei Amazon einlagern und über das sogenannte Fulfillment by Amazon (FBA) von Amazon versenden lassen, möglich die Ware auch im Ausland einzulagern. Entweder nutzt man das sogenannte CEE Programm, bei dem die Ware neben Deutschland auch in

Das musst du über Amazon PAN-EU wissen!

Vielen Händlern ist jedoch leider nicht bewusst, dass Sie hierdurch umgehend in den Ländern, in welchen Ware lagert, steuerpflichtig werden. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die zu beachtenden Besonderheiten.

Welche Regelungen greifen hier? Was ist steuerrechtlich zu beachten?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die MwSt. an dem Ort entsteht von dem aus die Ware versendet wird. Ware, die also z.B. in Polen lagert muss grundsätzlich mit dem polnischen Steuersatz berechnet werden. Es gibt hierzu jedoch zwei Ausnahmen:

1. Die Lieferschwelle in das Zielland wurde überschritten.

Wird z. B. von Polen nach Österreich geliefert und Du hast bereits Ware im Wert von mehr als 35.000 EUR (Lieferschwelle Österreich Stand Juni 2017) im aktuellen Kalenderjahr aus dem EU-Ausland nach Österreich gesendet, dann muss die österreichische Steuer anstelle der Polnischen berechnet werden.

2. Auf den Verzicht der Lieferschwellenregelung wurde optiert.

Du kannst den Steuerbehörden melden, dass der Steuersatz eines Ziellandes angesetzt wird, obwohl die Lieferschwelle noch nicht überschritten wurde. Ein typischer Anwendungsfall hierzu ist ein deutscher Unternehmer, welcher in Polen und Tschechien lagert, für die Lieferungen nach Deutschland (im Regelfall der überwiegende Teil der Bestellungen) aber direkt den günstigeren deutschen Steuersatz ansetzen möchte und nicht erst sobald aus Polen und Tschechien Ware im Wert von mehr als 100.000 EUR (Lieferschwelle Deutschland Stand Juni 2017) geliefert wurde. Somit würden Lieferungen nach Deutschland weiterhin den deutschen Steuersatz erhalten.

Für Polen gilt hier eine Besonderheit. Während Du für z. B. Warensendungen aus Tschechien ab dem ersten Tag weiterhin deutsche Steuer verrechnen darfst und somit den Lieferschwellenverzicht erklärst, musst Du die Optierung von Polen nach Deutschland schriftlich beantragen und darfst erst nach 30 Tagen, nach Beantragung, die deutsche Steuer ansetzen, statt der polnischen.

Steuerlich registriert in jedem Lager-Land

Nutzt Du also nun das Amazon CEE oder PAN-EU Programm und lagerst in bis zu insgesamt sieben Ländern, bist du auch in all diesen Ländern direkt umsatzsteuerpflichtig und nicht erst wenn ein Schwellenwert überschritten wurde. Das bedeutet, dass Du dich in all diesen Ländern steuerlich registrieren musst und dort auch Steuer abführen sowie Steuererklärungen in Landessprache abgeben musst.

Als Nutzer des PAN-EU Programmes, der in allen sieben Ländern einlagert muss zum korrekten Ansetzen des Steuersatzes zunächst geprüft werden, in welches Land die Ware gesendet wird. Ist für das Zielland die Lieferschwelle bereits überschritten oder wurde auf diese verzichtet, dann gilt der dortige Steuersatz. Ist das nicht der Fall muss geprüft werden, aus welchem Land die Ware versendet wurde, da dann wiederum der Satz des Absenderlandes gilt.

Nun kommt es aber noch zu weiteren Sonderfällen, da es trotz einem EU weit vereinheitlichten Umsatzsteuerrecht noch einige Regelungen gibt, die im nationalen Recht erfasst sind.

Ein Sonderfall ist hier beispielsweise Großbritannien:
Gemäß dem dortigen Verfahrensrecht muss ein Versandhändler alle Lieferungen nach Großbritannien auch in Großbritannien versteuern, wenn er dort steuerlich registriert ist. Das bedeutet, wenn Du dort registriert bist, weil deine Ware u.a. in Großbritannien lagert, musst du für alle Lieferungen nach Großbritannien auch britische Steuer abführen, auch wenn diese z.B. aus Deutschland geliefert wurden und die Lieferschwelle nach Großbritannien weder überschritten noch auf diese verzichtet wurde.

Aufgrund dieser Komplexität raten wir jedem Amazon-Händler, der mit dem Gedanken spielt, seine Ware auch im Ausland einzulagern, dringend zuvor Kontakt mit Experten für dieses Thema (beispielsweise mit deinem Steuerberater oder mit Anbietern wie taxdoo.com, avalara.com, fba-hero.com uvm.) aufzunehmen.

Eine Rechnungssoftware, welche dich hierbei mit steuerlich korrekter Rechnungserstellung und Auswertungen unterstützt ist ebenso wichtig. Auch in diesem Bereich gibt es viele Tools, wie easybill.de, auf dem Markt.

TIPP: Ratgeber: Amazon richtig nutzen
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