VersaCommerce Team
Wir geben dir eine Übersicht zur neuen E-Rechnungspflicht ab 2025. Erfahre welche Unternehmen betroffen sind, welche Ausnahmen und Übergangsfristen bestehen.
Seit dem 1. Januar 2025 ist sie nun in Kraft: Die E-Rechnungspflicht. Aber keine Sorge. Nicht alle Unternehmen müssen zwingend E-Rechnungen versenden. Lass uns einen Blick darauf werden, wenn es konkret betrifft.
Die E-Rechnungspflicht gilt für alle Unternehmen, die Geschäft im B2B Bereich machen. Wenn du also mit anderen Unternehmen Transaktionen abwickelst, bist du verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu versenden. Du muss also sicherstellen, dass du die notwendigen technischen Voraussetzungen schaffst, um den digitalen Rechnungsaustausch gemäß der Europäischen Norm zu unterstützen.
Es gibt aber Ausnahmen und Fristen, die dir den Übergang erleichtern:
Kleinbetragsrechnungen von Brutto unter 250 Euro sind von der Regelung ausgenommen. Natürlich kannst du auch für diese Rechnungen eine E-Rechnung ausstellen.
Umsatzsteuerbefreite Dienstleistungen gemäß § 4 Nr. 8 bis 29 UStG, wie Heilberufe oder Finanzdienstleistungen, sind von der Pflicht zur E-Rechnung befreit. Ebenso Fahrausweise und Tickets.
Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 800.000 Euro gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2027. Wenn du darunter fällst, könntest du weiterhin PDF- und Papierrechnungen nutzen.
Auch wenn dein Jahresumsatz über 800.000 Euro beträgt, kannst du noch noch bis Ende 2026 weiterhin Papierrechnungen oder PDFs versenden, wenn der Empfänger zustimmt.
Und nochmals: Rechnungen an Endverbraucher sind von der Pflicht zur E-Rechnung ausgenommen. Hier ergeben sich also keine Änderungen für dich.
Dank den Ausnahmen und Übergangsfristen bleibt dir ausreichend Zeit, um notwendige Anpassungen vorzunehmen. Am 1. Januar 2028 ist aber wirklich Deadline. Dann gilt E-Rechnungspflicht ausnahmslos für alle B2B-Umsätze.
Detaillierte Informationen sowie die Handhabung der E-Rechnung im Umgang mit Behörden und Einrichtungen findest du unter https://www.e-rechnung-bund.de
Die Umstellung auf E-Rechnungen ist kein Hexenwerk. Mehr noch, sie bietet dir auch Chancen, denn der digitale Austausch vereinfacht deine Prozesse. Lies dazu auch unseren Artikel zu der neuen Regelung. Mit gängigen Marklösungen, wie z.B. von unserem Partner Lexware, gelingt der Umstieg zur E-Rechnung sehr einfach.
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