Carola Heine
Wer eine Registrierkasse oder eine Kassenlösung betreibt, muss ab 31.03.2021 eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) einsetzen.
Die Frist für die bindende Einführung der TSE ist mehrmals verschoben worden, seit wir dir von der anstehenden Kassensicherungs-Verordnung berichtet haben.
Zum 31.03.2021 wird es nun aber ernst. Die Nutzung einer technischen Sicherheitseinrichtung wird zur Pflicht für alle Unternehmer:innen, die eine Kassenlösung verwenden. Davon betroffen sind auch Anbietende von Registrierkassen und Kassensystemen und Firmen, die Geschäftsfälle elektronisch festhalten wie bei Software-Lösungen und Aufzeichnungssystemen.
Die ab 31.03.2021 gesetzlich vorgeschriebene Technische Sicherheitseinrichtung für digitale Kassensysteme und elektronische Registrierkassen gilt für alle Händler:innen. Der Grund dafür ist übersichtlich: Es soll unmöglich gemacht werden, die Dokumentation der Einnahmen zu manipulieren – keine Schwarzgeld-Einnahmen mehr.
Dank TSE wird eine lückenlose und vor allem im Nachhinein unveränderbare Aufzeichnung aller Kassenvorgänge gewährleistet. Damit soll Steuerhinterziehung unterbunden werden, denn wenn jeder Vorgang festgehalten wird, geht auch nichts mehr mal eben undokumentiert und als Gefallen über Ladentheken.
Geregelt wird die TSE im Rahmen der deutschen Kassensicherungsverordnung, kurz KassenSichV genannt. In dieser Verordnung wird festgehalten, welche Anforderungen an digitale Kassensysteme erfüllt werden müssen - und das ist eben die vollständige, unveränderte und manipulationssichere Speicherung von Geschäftsvorfällen.
Die KassenSichV legt fest, dass du als Shop-Betreiber:in sicherstellen musst, eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu verwenden. Es reicht also nicht, eine TSE einzurichten, sie muss auch aktiv genutzt werden.
Anders als Händler, die noch mit altmodischeren Registrierkassenlösungen arbeiten, hast du als VersaCommerce Kundin oder Kunde damit kein Problem. Du trägst einfach deine API-Codes ein und um den Rest kümmern wir uns.
Eine TSE besteht aus drei Teilen: Eine einheitliche digitale Schnittstelle (DSFinV-K), eine Sicherheitsvorrichtung und ein Speichermedium. Das funktioniert so:
Die Technische Sicherheitseinrichtung wird vom elektronischen Aufzeichnungssystem (beispielsweise eine Kassenlösung) angesprochen. Dabei übernimmt sie die Absicherung der aufzuzeichnenden Daten, die dann nicht mehr nachträglich geändert werden können.
Die gesicherten Aufzeichnungen werden in einem einheitlichen Format gespeichert, so dass deine zuständige Finanzbehörde bei Bedarf die nach diesem Standard erfassten Daten einfordern und prüfen kann.
Du benötigst keine Hardware und musst auch keine Software installieren oder warten. Mit dem Eintragen des API Key und Secret in deinen VersaCommerce Einstellungen entsprichst du den gesetzlichen Anforderungen und kannst dich stressfrei weiter darauf konzentrieren, deinen Shop voranzubringen.
Das Wichtigste zuerst: Für dich bleibt alles so einfach und übersichtlich, wie du es von uns schon kennst. Um der gesetzlichen Vorgabe zu entsprechen und deine elektronische Registrierkasse mit TSE zu betreiben, musst du dich nur bei unserem Support melden. Dort bekommst du alle Informationen, Zugangsdaten und eine Anleitung zur Aktivierung in deinem Backend.
Die TSE ist eine ab 31.03.2021 gesetzlich vorgeschriebene Kassenabsicherung für Software-Anbieter und Hersteller von Kassenlösungen sowie Unternehmen, die elektronische Kassenlösungen verwenden.
Die Vorschrift für die Einführung verbindlicher Kassensicherungssysteme entstand durch den Wunsch der Finanzbehörden, das Schwarzgeld und damit Steuerhinterziehung drastisch einzudämmen, das in einigen Branchen schon immer überhand genommen hat.
Als VersaCommerce Kundin oder Kunde bist du sorgenfrei, was die TSE angeht. Folge einfach unserer Kurzanleitung in drei Schritten, und du bist mit auf der sicheren Seite dieser gesetzlichen Regelung.