Muss ich AGB verwenden?
Als Shop-Betreiber sind Sie nicht verpflichtet, AGB einzusetzen, es gilt dann das BGB und für Kaufleute auch das HGB. Allerdings sind dort Vorschriften für alle Arten des Handels festgelegt und daher viele Punkte weich formuliert. Zum Beispiel kann eine „angemessene Frist“ für einen Schiffbauer viele Monate und für den Anbieter verderblicher Lebensmittel wenige Stunden betragen. Eigene AGB einzusetzen, die auf die Besonderheiten des betriebenen Geschäfts ausgelegt sind, ist daher auf jeden Fall sinnvoll.
Woher nehmen?
AGB werden von Rechtsanwälten erstellt, die dann auch für eventuelle Fehler haften. Daher bitte auf keinen Fall einfach die AGB von einem anderen Shop kopieren! Erstens verstoßen Sie hiermit eventuell gegen Urheberrechte und zweitens passen die Klauseln oft eben doch nicht genau zu Ihrem Geschäft.
Wenn Sie nicht bereits mit einem Anwalt zusammen arbeiten, finden Sie im Netz eine Vielzahl von Anbietern, die auf den Online-Handel angepasste AGB bereitstellen. Je nach Preislage können Sie auch speziell auf Ihr Geschäft zugeschnittene Klauseln erstellen lassen. Einige Services bieten außerdem eine permanente Aktualisierung an, so dass Sie sich um Anpassungen aufgrund von Gesetzesänderungen nicht selbst kümmern müssen.
Wichtig ist, dass der Anbieter die Haftung im Falle von nicht-wirksamen Klauseln oder Abmahnungen übernimmt.
Ohne die richtige Einbindung keine Wirksamkeit
Die AGB nur per Link oder Menüpunkt im Online-Shop anzubieten reicht nicht aus. Sie müssen dem Kunden beim Kaufprozess klar ersichtlich sein. Am sichersten ist es, den Hinweis auf die AGB im Bestellprozess anzubieten und die Kunden die Kenntnisnahme bestätigen zu lassen.
Die auch im VersaCommerce Shop verwendete Form der Checkbox mit beigefügtem Link erfüllt diese Anforderung. Wer ganz sicher sein will, ermöglicht eine Bestätigung erst, nachdem die AGB bis zum Ende durchgescrollt wurden.
Was passiert bei Fehlern?
Sind AGB-Klauseln unwirksam, greift das BGB. Unwirksam, weil im Widerspruch zum BGB, sind zum Beispiel:
- Die alleinige Wirksamkeit der Schriftform.
- Eine Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistung.
- Haftungsbeschränkungen sind ebenfalls in der Regel unwirksam.
- Auch die „Salvatorische Klausel“ gilt nicht in AGB.
Derartige Klauseln können auch zu Abmahnungen führen. Spätestens, wenn dies geschieht, sollte unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden.
Auch die Gestaltung ist geregelt
Wenn Sie Ihre AGB-Texte erhalten haben, ist auch bei der Aufbereitung für die Website einiges zu beachten. Aufgrund aktueller Rechtssprechung müssen AGB
- deutlich und sinnvoll gegliedert sein und ein Mindestmaß an Übersichtlichkeit aufweisen,
- auf dem Bildschirm lesbar sein, das Lesen „darf keine Lupe erfordern“.
Also sollten die Paragraphen in Absätzen gegliedert erscheinen und auch die Schriftgröße sollte ange-messen sein.
Teil 2: Die Datenschutzhinweise
Teil 3: Das Impressum (erscheint am 24.09.2013)