Udo Kraft

Lieferzeiten: Bei diesen Formulierungen droht dir eine Abmahnung

Ob der Versand im Online-Handel nach Plan verläuft, hängt von vielen Faktoren ab. Das beauftragte Versandunternehmen kann sich beim Transport verspäten oder es dauert länger als geplant die bestellte Ware versandfertig zu machen

Lieferzeiten: Bei diesen Formulierungen droht dir eine Abmahnung

Online-Händler sind allerdings seit der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie im Jahr 2014 dazu verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren, wann die bestellte Ware eintrifft. Dies ist nicht immer einfach, denn es ist schwer abzuschätzen, wann die Ware dem Kunden zugestellt wird.

Online-Händler stehen vor Schwierigkeiten

Shop-Betreiber stellt das vor eine große Herausforderung. Sie können einerseits keine genauen Angaben zum Zeitpunkt des Eintreffens der Ware beim Kunden machen, da es kaum möglich ist, einen reibungslosen Versand zu garantieren. Andererseits hat der Händler die Pflicht, die Angaben zur Lieferzeit so genau wie möglich zu machen. Viele Händler weichen daher auf schwammige Formulierungen aus, um die Unwägbarkeiten, die beim Versand auftreten, ausgleichen zu können.

Unklare Angaben zur Lieferzeit sind unzulässig

Zahlreiche unklare Formulierungen wurden schon von den Gerichten für unzulässig erklärt und sollten daher unbedingt vermieden werden.

Nach ständiger Rechtssprechung stellen Angaben zur Versanddauer Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dar. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn die Klausel eine nicht hinreichend bestimmte Frist vorbehält (§ 308 Nr. 1 BGB). Gerichtlich für unzulässig erklärt, weil sie nicht hinreichend bestimmt sind, wurden bereits folgende Angaben:

  • „Lieferzeiten unverbindlich.“
  • „Lieferzeiten auf Anfrage.“
  • „Versand erfolgt in der Regel in 2-4 Tagen.“
  • „Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Tage.“

„Voraussichtlich Versanddauer: 1-3 Tage“ bei Amazon

Auf der Plattform Amazon kam es im letzten Jahr häufig zu Abmahnungen, da die Angabe „voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Tage“ von Amazon automatisiert vorgegeben wurde und Amazon-Verkäufer keine andere Möglichkeit hatten, als die festgelegten Optionen zu übernehmen.

Zwischenzeitlich hat Amazon jedoch die Möglichkeit eingeräumt, den Zusatz „voraussichtlich“ zu entfernen oder in „Standardversand“ zu ändern. Davon haben auch schon zahlreiche Händler Gebrauch gemacht. Händler, die ihre Produkte auf Amazon vertreiben sollten aber unbedingt prüfen, ob der Zusatz „voraussichtlich“ bei den Angaben zum Versand ihrer Artikel auftaucht. Falls dies noch der Fall sein sollte, sollten sie sich an den Plattformbetreiber wenden und die Entfernung des Zusatzes fordern, um kein Abmahnrisiko einzugehen.

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Zulässige Angaben zur Lieferzeit

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Shop-Betreiber die Formulierungen so klar und präzise wie möglich wählen. Zulässig sind Angaben die eine bestimmbare Dauer enthalten wie beispielsweise folgende:

  • „Lieferung erfolgt innerhalb von 2-4 Werktagen.“
  • „Lieferzeit 3-5 Werktage.“
  • „Lieferdauer bis zu 5 Tage.“

Nach Ansicht des OLG München (Beschluss vom 14.10.2014, Az.: 29 W 1935/14) ist auch die Formulierung „Lieferzeit ca. 2-4 Werktage“ zulässig. Die Frist „ca. 2-5 Werktage“ könne zwar nach dem Verständnis des Verbrauchers gewissen Schwankungen unterliegen, sei aber im Wesentlichen festgelegt und für den Verbraucher so zu verstehen, dass der Händler nach spätestes 4 Tagen liefern müsse, entschieden die Münchner Richter. Dennoch ist von der Verwendung dieser Formulierung abzuraten, da es zweifelhaft ist, ob der Verbraucher mit der Angabe „ca.“ den Zeitpunkt der Lieferung in zulässiger Weise eingrenzen kann.

Fazit

Die Angabe zur Lieferzeit darf in keinem Online-Shop fehlen. Online-Händler müssen darüber informieren, wann der Kunden mit dem Eintreffen der Ware rechnen kann. Dabei ist die Formulierung so präzise wie möglich zu wählen. Amazon-Händler sollten bei der Erstellung der eigenen Versandinformationen darauf achten, dass keine „voraussichtlichen Liefertermine“ angegeben werden. Falls dies der Fall ist, sollten sie sich an Amazon wenden und die Entfernung des Zusatzes fordern.

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