VersaCommerce Team
Das Landgericht München I hat in einem richtungsweisenden Urteil (Az. 33 O 15098/22) vom Oktober entschieden, dass der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton auf Online-Shop-Seiten ohne vorherige Anmeldung zugänglich sein muss.
Diese Entscheidung folgt dem Gesetz für faire Verbraucherverträge und den spezifischen Anforderungen des § 312k BGB. Im Fokus stand der Fall der Webseite wowtv.de, welche für die Kündigung eines Abonnements die Anmeldung mittels E-Mail-Adresse und Passwort verlangte. Diese Praxis wurde als unzulässig eingestuft, da sie gegen die einfache und unmittelbare Zugänglichkeit des Kündigungsbuttons verstößt.
Die richterliche Auslegung unterstreicht die Notwendigkeit eines dreistufigen Kündigungsprozesses: Eine initiale Kündigungsschaltfläche, gefolgt von einer Bestätigungsseite und einer abschließenden Bestätigungsschaltfläche. Die leichte Erreichbarkeit dieser Schaltflächen ohne vorherige Anmeldung ist hierbei entscheidend. Diese Entscheidung steht in Einklang mit früheren Urteilen anderer Landgerichte, die ebenfalls die Wichtigkeit einer transparenten und verbraucherfreundlichen Gestaltung des Kündigungsprozesses betont haben.
Für Online-Shop-Betreiber bedeutet dies unter Umständen eine Anpassung ihrer Webseiten, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Rechte der Verbraucher zu wahren. Die Entscheidung wirkt sich auch ganz deutlich auf die Kundenerfahrung und das Vertrauen in Online-Dienste aus.
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Quelle: shopbetreiber-blog.de