VersaCommerce Team

Gerichtsurteil: Keine Vorkasse vor Vertragsabschluss im Online-Shop

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass der Online-Shop Netto Online keine Vorkasse verlangen darf, bevor ein Kaufvertrag zustande kommt. Dieses Urteil folgt einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV).

Gerichtsurteil: Keine Vorkasse vor Vertragsabschluss im Online-Shop

Zuvor mussten Kunden bei der Auswahl von Vorkasse als Zahlungsmittel den vollen Rechnungsbetrag vorab zahlen, obwohl der Vertrag erst bei Warenlieferung geschlossen wurde. Besonders bei hochpreisigen Artikeln stellte dies ein erhebliches Risiko für die Käufer dar.

Der VZBV argumentierte erfolgreich, dass diese Praxis Kunden unangemessen benachteiligt und gegen wesentliche Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuches verstößt. Kunden mussten ihr Geld lange entbehren, ohne sicher zu sein, dass die Ware tatsächlich geliefert wird. Zudem konnten sie bei Nichtlieferung lediglich ihr Geld zurückverlangen, nicht aber auf Lieferung bestehen oder Schadenersatz fordern.

Das Gericht befand, dass die Kombination aus Vorkasse und den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Netto Online die Verbraucher rechtlich schlechter stellte als bei einem bestehenden Kaufvertrag. Die ungenauen Lieferzeiten verschärften die Situation zusätzlich, da Kunden keine Gewissheit hatten, wann der Vertrag endgültig zustande kommt.

Rosemarie Rodden, Referentin beim VZBV, betonte die Bedeutung des Urteils: „Ohne eine vertragliche Grundlage den vollen Kaufpreis zahlen zu müssen, ist unfair.“ Das Urteil, das am 30. Januar 2024 erging und nun rechtskräftig ist, stärkt die Rechtsposition der Verbraucher. Netto Online muss daher jetzt seine Zahlungs- und Lieferbedingungen anpassen, um faire Vertragsbedingungen zu gewährleisten.

Du willst mehr davon?

Abonniere unseren Newsletter und halte dich immer auf dem Laufenden über aktuelle Themen für den Einzelhandel.

Quelle: Golem.de

VersaCommerce kostenlos testen.