Informationspflichten gehören ja zum täglichen Brot für die gesamte E-Commerce-Branche. Kein Onlinehändler kann das vernachlässigen. Neben Datenschutz und anderen Angaben, muss du für deinen Online-Shop auch die Garantie-Bedingungen so formulieren, dass keine Abmahngefahr besteht.
Diese Information ist deinen Kunden klar und verständlich vor Abgabe vor seiner Bestellung zur Verfügung zu stellen. Diese muss ihm außerdem spätestens bei der Lieferung der Ware beziehungsweise bevor mit der Ausführung einer Dienstleistung, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Dazu muss nicht zwangsweise Papier bedruckt werden – unter den Begriff des „dauerhaften Datenträgers“ fallen auch der Inhalt einer E-Mail oder deren Anhänge (jedoch keine Links!).
Die Garantie sollte man nicht mit der ebenfalls gesetzlich geregelten Gewährleistungspflicht verwechseln. Hier geht es um die Rechte deiner Kunden bei Mängeln. Der Begriff der Gewährleistung findet sich allerdings so nicht mehr im Gesetz, hier wird nun vom Mängelhaftungsrecht gesprochen.
Ein Onlinehändler muss für Produkte die bereits bei Übergabe mangelhaft ist, so genannte „Nacherfüllung“ leisten. Diese Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Und wichtig: In den ersten sechs Monaten greift eine Beweislastumkehr zu deinen Lasten als Händler. Zwar musst du über das Bestehen des Mängelhaftungsrechts informieren, allerdings darf es nicht werblich als eine Besonderheit des Angebots dargestellt werden. Das hat schon Gerichtsverfahren geführt.
Garantien als solche stellen eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers dar, dessen Bedingungen durchaus variieren können – insbesondere wird der Garantiezeitraum häufig über das Gewährleistungsrecht hinaus verlängert. Garantien können jedoch nie das gesetzliche Mängelhaftungsrecht ausschließen: Ist die Ware mangelhaft, bestehen beide Rechte nebeneinander.
Deine Kunden müssen gegebenenfalls über das Bestehen und die Bedingungen von Garantien zu informieren. Das „gegebenenfalls“ schränkt die Informationspflicht dahingehend ein, dass sie dann entfällt, wenn keine Garantien bestehen. Eine Information über das Nichtbestehen von Garantien ist somit nicht erforderlich. Dies gilt nicht nur für Garantien, die ein Händler selbst gewährt, sondern auch für existierende Herstellergarantien.
Die Garantieerklärung muss grundsätzlich einfach und leicht verständlich abgefasst sein. Sie muss einen Hinweis auf die gesetzlichen Rechte enthalten sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Darüber hinaus ist der Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers aufzuführen. Und wie gesagt: Fehlt die Information über die Garantiebedingungen, besteht Abmahngefahr!
Du möchtest in den E-Commerce einsteigen und unter die Shop-Betreiber gehen? Dann solltest du unter anderem auf rechtliche Aspekte gut vorbereitet sein, denn für die Eröffnung und den Betrieb eines Online-Shops gibt es so manche Vorgaben, die es einzuhalten gilt. Wir haben für dich zusammengefasst, was du dabei beachten musst, und das ist gar nicht so wenig.
Quelle:
Internet World Business