Udo Kraft
Digitale Kassensysteme bieten Händlern viele Vorteile in Bezug auf Zeit, Geld und Stress. Für das Finanzamt ist es jedoch schwierig geworden, die Aufzeichnungssysteme zu kontrollieren und so Manipulationen zu verhindern
Um Schwarzgeld und Steuerhinterziehung entgegenzuwirken, sollen neue Maßnahmen für mehr Transparenz und Sicherheit sorgen. Digitale Grundaufzeichnungen sollen nicht mehr nachträglich manipuliert oder sogar vollständig entfernt werden können.
Die Kassen-Sicherungsverordnung (KassenSichV) ist eine Verordnung des Finanzministeriums und regelt die technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme, wie zum Beispiel Kassensysteme. Neben der GoBD und dem Kassenbuch ist auch diese Verordnung ein wichtiger Teil der Fiskalisierung und im “Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen” festgelegt.
Ab dem 01.01.2020 müssen in Deutschland Registrierkassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) versehen sein.
Dies hat zur Folge, dass Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme den neuen Anforderungen entsprechend aufgerüstet oder ersetzt werden müssen. Die KassenSichV dient dem Schutz vor Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen in Unternehmen und soll die Veränderung von Kassendaten verhindern.
Die Umsetzung wird dem “Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik” (kurz BSI) überlassen. Das BSI bestimmt die technischen Kriterien, wie die Umsetzung der KassenSichV technisch funktionieren soll und es zertifiziert die entsprechenden Einrichtungen dafür.
Bisher gibt es noch keine zertifizierte technische Sicherungseinrichtung, sie soll jedoch aus den folgenden drei Komponenten bestehen:
Im Rahmen der Verordnung muss das elektronische Aufzeichnungssystem für jeden Geschäftsfall eine Transaktion starten, die folgende Daten erfasst:
Von der Verordnung betroffen sind:
Die Fiskalisierung 2020 ist ein wichtiges Thema für uns als Anbieter von Kassensystemen und Software, aber auch für unsere Kunden, die diese Systeme verwenden. Aus diesem Grund wollen wir euch über dieses Thema und die kommende Änderung ab dem 01.01.2020 informieren und euch auch in Zukunft auf dem Laufenden halten.
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