VersaCommerce Team
Ihr Shopbetreiber seid ja leidgeprüft, was ständig neue formale und rechtliche Anforderungen betrifft. Am 25. Mai 2018 treten wichtige Änderungen beim Datenschutz in Kraft
Der Begriff EU-Regulierungswut und das deutsche Wortmonster Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) sind für sich genommen schon Anlass genug, Shopbetreibern wie euch das Blut in den Adern gefrieren zu lassen. Aber, es nützt ja nichts – am 25. Mai müsst ihr die Anforderungen der DSGVO in euren Webshops umgesetzt haben. Sonst drohen, wie in diesem regulatorischen Kontext üblich, erhebliche Bußgelder und/ oder Abmahnungen. Dabei ist es im Ergebnis relativ egal, ob diese dann von Kunden, Behörden, Wettbewerbern oder der allseits innig geliebten Abmahnindustrie aus der Gilde der Rechtsanwälte eingefordert werden. Und das kann bekanntlich unangenehm und teuer werden. Ihr solltet also präpariert sein.
Es ist hoffentlich nicht das erste Mal, dass ihr hier und jetzt von der bevorstehenden rechtlichen Verschärfung der Bestimmungen im Datenschutz im Geltungsbereich der Europäischen Union erfahrt. Denn die sich für euch als Shopbetreiber aus der DSGVO ergebenden Verpflichtungen sind – das ist leider die Wahrheit – doch recht umfangreich. Diejenigen unter euch, die der offiziellen Lesart der EU-Kommission etwas abgewinnen können, werden auf deren eigens eingerichteter Website fündig.
Dort müsst ihr aber so tapfer sein, nicht unbedingt händlerfreundliche Interpretationen des Datenschutz-Regelwerkes durch die EU-Kommission selbst ertragen zu können. Beispiel gefällig? „Die verschärften Datenschutzvorschriften bewirken, dass die Menschen eine bessere Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten haben und Unternehmen von Wettbewerbsgleichheit profitieren.“
Die EU-Kommission stellt, bürger- und wirtschaftsnah, wie sie traditionell nun einmal ist, natürlich auch einen „Leitfaden zur unmittelbaren Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung ab 25. Mai 2018“ zur Verfügung.
Doch nun genug des politischen Spottes – wir möchten euch natürlich, wie ihr es von uns gewohnt seid, praxisnahe Informationen zu eurer individuellen Umsetzung der DSGVO in euren Shops an die Hand geben. Unser Partner IT-Recht-Kanzlei aus München hat auf unsere Bitte für euch einen Katalog von Antworten zu den wichtigsten Fragen zur DSGVO zur Verfügung gestellt.
Die hilfreichen Tipps unseres Partners sind insbesondere an kleinere und mittlere Online-Händler adressiert, die es sich finanziell kaum leisten können oder wollen, die Umsetzung der im Einzelfall doch recht komplexen DSGVO-Anforderungen an externe Dienstleister zu delegieren. Wir glauben und hoffen natürlich, dass dies ein schöner Service für euch ist. Unser Dank gilt jedenfalls Rechtsanwalt Jan Lennart Müller, der den Leitfaden erstellt hat.
Like it or not: Die DSGVO ist von der EU-Kommission beschlossen und wird ab dem 25. Mai 2018 umfangreiche formale Änderungen in euren Shops erfordern. Und wenn ihr Strafgeld wegen Missachtung vermeiden wollt, was sicher klug wäre, solltet ihr dringend einen Blick in die hier vorgestellte Checkliste werfen. Es lohnt sich.
Und erlaubt mir bitte noch zwei Fragen zum guten Schluss mit der Bitte um Kommentare: Wie weit seid ihr bei der Umsetzung der DSGVO und haltet ihr die Anforderungen der EU-Kommission für richtig?