VersaCommerce Team
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Juni 2024 die Werbung von Katjes für „klimaneutrale“ Produkte als irreführend eingestuft. Unternehmen müssen künftig klare Erklärungen zur Klimaneutralität geben, um Verbraucher nicht zu täuschen. Dies betrifft auch den Online-Handel.
Hintergrund der Entscheidung ist die unklare Definition von Klimaneutralität. Katjes warb damit, dass alle Produkte klimaneutral seien, ohne transparent zu machen, dass die Klimaneutralität lediglich durch Ausgleichszahlungen und die Unterstützung von Projekten erreicht wird. Der Herstellungsprozess selbst bleibt emissionsintensiv. Der BGH urteilte, dass solche Werbung für Verbraucher irreführend ist und daher unterlassen werden muss.
Der Gerichtshof betonte, dass der Begriff „klimaneutral“ mehrdeutig ist und Verbraucher nicht erkennen können, ob der Herstellungsprozess tatsächlich emissionsfrei ist oder nur ein Ausgleich stattfindet. Der Verweis auf externe Websites wie climatepartner.com reicht nicht aus, um die Irreführung zu vermeiden.
Besonders Online-Händler sollten künftig vorsichtig mit Aussagen zur Klimaneutralität umgehen und stets detaillierte Erklärungen bereitstellen. Das Urteil zeigt, dass irreführende umweltbezogene Werbung wettbewerbsrechtlich relevant ist und die Kaufentscheidung der Verbraucher beeinflussen kann.
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Quelle: Onlinehändler-News