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Wie die geplante Einführung eines Widerrufs-Buttons für Online-Verträge durch die EU den Online-Handel beeinflussen könnte.

Pläne der EU zur Einführung einer "Widerrufs"-Buttons werden konkret

Gibt es bald einen "Widerrufs-Button"? Pflichten für Online-Händler und Rechte für Verbraucher ändern sich, wenn diese Art des Widerrufs auf Fernabsatzverträge wirksam wird.

Pläne der EU zur Einführung einer

Ein neuer Vorschlag der EU sieht die Einführung einer Schaltfläche für den Widerruf für Fernabsatzverträge vor. Ursprünglich sah der Vorschlag der Europäischen Kommission eine Einführung nur für abgeschlossene Finanzdienstleistungen vor, nun wurde dem Rat der Europäischen Union eine Ausweitung auf alle Fernabsatzverträge vorgeschlagen. Der Widerruf soll genauso einfach möglich sein wie der Vertragsschluss.

Die Europäische Kommission fasst ihre Gründe so zusammen: "Durch eine Schaltfläche für den Widerruf oder eine ähnliche Funktion werden die Verbraucher stärker für ihr Recht auf Widerruf und die Möglichkeiten des Rücktritts von einem Vertrag sensibilisiert." "Bei Fernabsatzverträgen ist es generell wichtig, dass es nicht aufwendiger ist, von dem Vertrag zurückzutreten, als ihn zu schließen."

Es ist zu befürchten, dass auf Online-Händler in Zukunft neue Pflichten in Bezug auf das Widerrufsrecht zukommen werden. Die Einführung eines Widerrufs-Buttons wird sicherlich technischen Aufwand verursachen. Unklar ist auch, ob es Änderungen bei der Widerrufsbelehrung geben wird.

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