VersaCommerce Team
Pflichtseiten sind ein im E-Commerce häufig behandeltes Thema. Konsens ist: Jeder braucht Sie! Wir haben bei Protected Shops nachgefragt und uns erklären lassen, warum Impressum, AGB und Co. so wichtig sind
Im letzten Kursteil hast du erfahren auf welche rechtlichen Aspekte du als Online-Händler achten sollst. Wer in Deutschland einen Online-Shop betreibt, geht Verträge mit seinen Kunden ein und unterliegt außerdem mit seiner gesamten Shop-Gestaltung der hiesigen Gesetzgebung. Das bedeutet, dass insbesondere die Seiten zu AGB, Datenschutz und Impressum den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen müssen.Hier erfährst du, was die Pflichtseiten sind und was zu beachten ist.
Folgende Seiten/Texte muss dein Online-Shop unbedingt enthalten. Neben den Produktseiten sind die Pflichtseiten für jeden Online-Shop verbindliche Elemente, die der Gesetzgeber in Deutschland vorschreibt. Die Texte auf diesen Pflichtseiten haben teilweise vertraglichen Charakter, sind also rechtlich bindend. Für den Inhalt derartiger Texte dürfen in Deutschland nur Rechtsanwälte haften. Die nachfolgenden Absätze erfolgen daher unter Ausschluss der Haftung: Impressum, AGBs Widerrufsbelehrung und Datenschutzhinweise
Das Impressum dient der Anbieterkennzeichnung und muss vollständige Angaben zum Anbieter und zur Rechtsform des Unternehmens, eine vollständige Postanschrift mit vollständigem Namen (kein Postfach!) sowie ausführliche Kontaktinformationen für eine schnelle elektronische und unmittelbare Kommunikation enthalten. Zu den Kontaktinformationen gehört neben einer E-Mail-Adresse eine Telefonnummer (bitte keine Mehrwertdienstenummer, die nur zu erhöhten Kosten zu erreichen ist).
Falls vorhanden, müssen im Impressum außerdem das Handelsregister und die entsprechende Registernummer sowie deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und/oder deine Wirtschafts-Identifikationsnummer aufgeführt werden.
Sofern dein Shop auch journalistisch-redaktionelle Inhalte bereitstellt, musst du im Impressum zusätzlich einen redaktionell Verantwortlichen mit Name und Anschrift benennen.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) informierst du deinen Kunden darüber, wie der Vertragsschluss erfolgt, wie er zahlen kann, wie und wann geliefert wird, welche Gewährleistung besteht und welche Rechte er im Rahmen eines Widerrufs hat. Auf all diese Informationen musst du bei Vertragsschluss ausdrücklich hinweisen. Muster-AGB für verschiedene Arten von Online-Shopsstellt der E-Commerce-Verband bevh zur Verfügung – im Zweifel sollte man für die Erstellung der AGB für den eigenen Shop aber immer einen entsprechend bewanderten Rechtsanwalt zu Rate ziehen oder das Angebot von Dienstleistern wie Protected Shops nutzen.
Für den Online-Handel ist ein gesetzliches Widerrufsrecht vorgeschrieben. Das bedeutet, jeder Kunde darf innerhalb von 14 Tagen seine Bestellung ganz oder teilweise ohne Angabe von Gründen widerrufen. Über dieses Widerrufsrecht musst du deine Kunden vor Vertragsabschluss aufklären. Dafür solltest du auf jeden Fall die entsprechenden Mustertexte des BMJV verwenden.
Außerdem musst du deinen Kunden ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen, mit dem sie ihren Widerruf erklären können. Ein Beispiel für ein solches Formular findest du zum Beispiel beim Händlerbund.
Übrigens: Du musst deine Kunden zwar über ihr Widerrufsrecht informieren, darfst damit aber nicht den Eindruck erwecken, dass dies ein „Service“ ist, mit dem du dich von anderen Shops unterscheidest. Solche werbenden Hinweise auf gesetzlich verankerte Rechte nennt man „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ und die ist nicht erlaubt.
Ein weiterer Pflichtbestandteil deines Online-Shops ist eine Datenschutzerklärung. Darin musst du Besucher und Kunden darüber aufklären, welche Daten beim Besuch deines Online-Shops und beim Abschließen eines Vertrags von ihnen erhoben und wie diese verarbeitet werden. Dabei geht es nicht nur um Daten, die du selbst speicherst, sondern auch um Informationen, die dein Provider erhebt, oder die etwa beim Einsatz von Social-Media-Plugins von den jeweils eingebundenen Anbietern erfasst werden.
Hilfreich können hier die diversen Datenschutz-Generatoren sein, die inzwischen von verschiedenen Rechtsanwälten angeboten werden. All diese Texte müssen für den Kunden jederzeit gut auffindbar sein. Es empfiehlt sich deshalb, sie an geeigneter Stelle (zum Beispiel im Header- oder im Footer-Bereich der Seite) von jeder Seite aus zu verlinken.
Bei Versacommerce werden alle diese Dokumente im Paket über unseren Partner Protected Shops angeboten, integriert und regelmäßig aktualisiert.
Dies ist ein Auszug aus: https://www.versacommerce.de/blog/e-commerce-start...
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