VersaCommerce Team
In einem Urteil vom Januar 2024 hat das OLG Celle klargestellt, dass Bearbeitungspauschalen, die bei Unterschreitung eines bestimmten Bestellwerts in Online-Shops erhoben werden, nicht in den Gesamtpreis einbezogen werden müssen.
Diese Entscheidung verändert die Landschaft der Preisangaben im Online-Handel erheblich und gibt Online-Shop-Betreibern neue Flexibilität bei der Preisgestaltung ihrer Produkte und Dienstleistungen. Insbesondere betrifft dies Zusatzkosten, die abhängig vom Gesamtbestellwert anfallen, wie eine Bearbeitungspauschale für Kleinbestellungen, die nun als "sonstige Kosten" und nicht als Teil des Gesamtpreises anzusehen sind.
Das Gericht betont die Wichtigkeit der Transparenz und Fairness in der Preisgestaltung, während es gleichzeitig das von den Unternehmern gewählte Geschäftsmodell respektiert. Diese Klarstellung stellt sicher, dass Verbraucher beim Onlinekauf immer noch die vollständige Kostenübersicht erhalten, jedoch ohne die Notwendigkeit für Händler, jede spezifische Gebühr direkt in den Einzelpreis jedes Produktes einzubeziehen.
Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die Preisstrategien von E-Commerce-Anbietern haben und steht im Einklang mit dem Ziel, sowohl Verbraucherrechte zu schützen als auch faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
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Quelle: Shopbetreiber-blog.de