Impressum bei Google+
Auch wenn das Netzwerk „Facebook“ weltweit den ersten Rang in der sozialmedialen Kommunikation belegt, erhält sich die Plattform „Google+“ seit langem einen eigenständigen Geltungsbereich. Zwar ist hinreichend bekannt, dass die deutsche Rechtsprechung auf geschäftsmäßig genutzten Google+-Profilen die vollständige Umsetzung der Impressumspflicht nach
§5 TMG verlangt. Nahezu beiläufig hat das Netzwerk jüngst allerdings grundlegende Designänderungen vollzogen, welche die Rechtssicherheit bereits eingebundener Anbieterinformationen aufheben und umgehende Anpassungen erforderlich machen. Im Folgenden lesen Sie, mit welchen Schritten Sie nun für ein ordnungsgemäßes Google+-Impressum sorgen können.
1. Restrukturierung des Layouts und Auswirkungen auf das Impressum
Eingeleitet durch ein das soziale Netzwerk „Facebook“ betreffendes Urteil des LG Aschaffenburg (Urteil v. 19.08.2011 - Az. 2 HK O 54/11) hat die Rechtsprechung innerhalb der letzten Jahre die aus
§5 TMG hervorgehende Pflicht zur Anbieterkennzeichnung auf nahezu sämtliche Social-Media-Profile ausgedehnt, die nicht ausschließlich zu rein privaten Zwecken betrieben werden. Spätestens seit einer Entscheidung des LG Berlin 28.03.2013 (Az. 16 O 154/13) ist ein rechtssicheres Impressum auch in jeglichen Google+-Accounts voraussetzen, die – unabhängig von einer etwaigen Gewinnerzielungsabsicht – eine wirtschaftlich-nachhaltige Tätigkeit anklingen lassen. Mangelende Personalisierungsmöglichkeiten und gestalterische Einschränkungen haben die Betroffenen hierbei in der Vergangenheit nicht selten mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert, die von
§5 TMG aufgestellten Kriterien der
leichten Erkennbarkeit, unmittelbaren Erreichbarkeit und ständigen Abrufbarkeit einzuhalten.
Auf Google+ konnten die obligatorischen Anbieterinformationen bisher allerdings weitgehend rechtssicher in der Sektion „Über mich“ auf der Profilseite verortet werden. Im Wege der Umgestaltung ist diese Rubrik nunmehr aber dem Informationssymbol in Form eines eingekreisten „i“ gewichen.
Nach geltender Rechtsprechung ist die Anführung von Impressumsangaben unter dem Reiter „Info“ und somit wohl erst recht nach einem vorangestellten Info-Emblem jedoch deswegen ungenügend, weil sie der nach
§5 TMG erforderlichen leichten Erkennbarkeit zuwiderläuft. Ein verständiger Nutzer könne bei derartigen Schaltflächen vernünftigerweise keine konkreten Hinweise auf die Identität des Anbieters erwarten, sondern gehe von der Anführung allgemeiner Hinweise, die die konkret eingestellten Inhalte betreffen, aus (Urteil des LG Aschaffenburg v. 19.08.2011, s.o.) Unabhängig von der durch die bloße Rubrikumgestaltung entfallenden Möglichkeit einer rechtssicheren Impressumsdarstellung sind die bisher existenten personalisierbaren Eingabefelder, in welche das Impressum eingetragen werden könnte, in Google+-Profilen nunmehr gänzlich weggefallen. Bereits in der ehemaligen „Über mich“-Sektion eingebundene Anbieterinformationen wurden im Rahmen der Designänderung vom System gelöscht. Weil die Restrukturierungen netzwerkübergreifend und nicht nur auf selektierten Profilen durchgeführt wurden, besteht für sämtliche Inhaber von geschäftsmäßig betriebenen Google+-Accounts ein akuter Handlungsbedarf, ihre Präsenzen um ein neues rechtssicheres Impressum zu erweitern und somit drohenden Abmahnungen vorzubeugen. In der nachstehenden Anleitung soll in einzelnen Schritten erläutert werden, welche notwendigen Maßnahmen nunmehr zur Darstellung einer den Anforderungen des
§5 TMG genügenden Anbieterkennzeichnung ergriffen werden müssen.
2. Anleitung: Impressumseinbindung nach der Umgestaltung
Wie bei diversen anderen sozialen Netzwerken, die ihren Sitz im außereuropäischen Ausland haben und für die eine Impressumspflicht nach dortigem nationalem Recht nicht besteht, stellt Google+ seinen gewerblichen Nutzern auch nach der umfassenden Umgestaltung des Plattformdesigns keine seiteneigene Möglichkeit bereit, an geeigneter Stelle ein rechtskonformes Impressum anzulegen. Dieser Umstand bedingt, dass geschäftsmäßige Profilinhaber sich alternativer Darstellungsmethoden bedienen müssen. Der nachfolgenden Anleitung vorangestellt sei an dieser Stelle der Hinweis, dass trotz eingehender Prüfung der Optionen die vollständige Rechtssicherheit bis zu einer Absicherung durch die Rechtsprechung nicht garantiert werden kann. Um dennoch die höchstmögliche Rechtskonformität zu gewährleisten, sollten die verschiedenen angeführten Darstellungsebenen kumulativ genutzt werden.
a. Impressumslink in Kurzinfo-Zeile
Zunächst ließe sich erwägen, der Impressumspflicht dadurch folge zu leisten, dass in der personalisierbaren Kurzinfo-Zeile im Google+-Profil ein entsprechender Link auf ein externes Impressum (etwa das des Web-Shops) gesetzt wird. Gerichtlich anerkannt ist, dass der in §5 TMG geforderten unmittelbaren Erreichbarkeit auch dann noch genügt wird, wenn das Impressum lediglich deutlich verlinkt wird. Dies kann einerseits durch einen sprechenden Link geschehen, bei dem die URL das Wort Impressum (Beispiel: „www.xyz.de/impressum“) enthält, in anderen Fällen durch einen aufklärenden Zusatz vor dem Link erfolgen (Beispiel: „Impressum: www.xyz.de“). Wird der Charakter der Impressumsverlinkung aus der URL selbst nicht ersichtlich, ist ein aufklärender Zusatz voranzustellen.
Um auf die personalisierbare Profilübersicht zu gelangen, gib im Eingabefeld deines Browsers die URL „aboutme.google.com“ ein (wichtig: ohne vorangestelltes „www.“). Sodann öffnet sich die öffentliche Profilansicht deines Google-Accounts, in welcher du an verschiedenen Stellen Änderungen vornehmen kannst.
Klicke auf das „Stift-Symbol“ am rechten oberen Rand des ersten Informationsfeldes, welches auch dein Profilbild enthält.
Sodann öffnet sich Pop-Up, in welchem du deine Kurzinformation unterhalb deines Profilnamens nach einmaligem Scrollen bearbeiten kannst. Trage unter dem Punkt „Kurzinfo“ entweder deinen sprechenden Impressumslink ein oder stelle deinem nicht sprechenden Link den Zusatz „Impressum:“ voran.
Nach einem Klick auf „OK“ am unteren rechten Rand des Pop-Ups erscheint dein Impressumslink in der Profilübersicht. Problematisch, weil in Bezug auf die Rechtssicherheit nicht abschließend geklärt, ist allerdings, dass der angegebene Link nicht klickbar ist. Kritiker dieser Darstellungsmethode sehen hierin einen Verstoß gegen das Kriterium der „unmittelbaren Erreichbarkeit“, weil insofern zunächst ein Kopieren und Wiedereinfügen des Links durch den informationswilligen Profilbesucher erforderlich wäre.
Auf keinen Fall sollten sich Accountinhaber insofern lediglich mit dieser Darstellungsmöglichkeit begnügen.
Achtung: grundsätzlich bestünde zwar die Möglichkeit, einen klickbaren Link auf ein externes Impressum in der Rubrik „Links“ der personalisierbaren Profilübersicht zu hinterlegen. Diese Rubrik wird in der öffentlichen Profilansicht allerdings neuerdings nie mit angezeigt, sodass die Erfordernisse der unmittelbaren Erreichbarkeit und der leichten Erkennbarkeit nicht gewahrt wären.
b. Impressum als Beitrag einer „Sammlung“
Um die höchstmögliche Rechtssicherheit der Impressumsdarstellung im Google+-Profil zu gewährleisten, sollte zudem auf die Einbindung des Impressums mittels eines Beitrags in der neuen Funktion „Sammlung“ zurückgegriffen werden. Dieser kann sodann an das Profil angepinnt werden und erscheint mithin stets im unmittelbaren Sichtfeld des profilaufrufenden Besuchers. Gleichzeitig hat der Beitrag den Vorteil, dass sämtliche Impressumsangaben innerhalb desselben direkt hinterlegt werden können und so die Erforderlichkeit einer Verlinkung wegfällt.
aa) Erstellen der Sammlung
Rufen Sie zunächst durch Eingabe der URL „plus.google.com“ (wichtig: ohne „www.“) das Aktivitätenprotokoll ihres Profils auf und wählen Sie im Reiter linksoben unterhalb des Google-Logos die Kategorie „Profil“. Nach dem Öffnen ihrer Profilübersicht klicken Sie den neuen Reiter „Sammlungen“ in der Rubrikleiste an und betätigen nach dem Scrollen bis zum Seitenende die Schaltfläche „Sammlung erstellen“.
Im sich öffnenden Pop-Up gib der Sammlung den Namen „Impressum“. Die Eingabe einer Kurzinformation ist nicht erforderlich. Wohl aber muss sichergestellt werden, dass als Sichtbarkeitsoption die Einstellung „Öffentlich“ gewählt wird.
Klicken Sie auf den „Erstellen“-Button.
bb) Erstellen des Impressumsbeitrags
Im Folgenden werden Sie zur Übersicht ihrer Sammlung weitergeleite. Hier können Sie nun einen neuen Beitrag hinzufügen, in welchem Sie ihre vollständigen Impressumsangaben hinterlegen.
Um Zweifel und Unsicherheiten auf Seiten der Besucher auszuräumen, sollte einleitend verdeutlicht werden, dass das nachstehende Impressum jenes für den genutzten Google+-Account ist. Auf diesen kann erneut verlinkt werden.
Erstellen Sie den Impressums-„Beitrag“ mit einem Klick auf „Teilen“.
cc) Anheften des Impressumsbeitrags
Um im Folgenden zu gewährleisten, dass das eingefügte Impressum auch beim Erstellen neuer Beiträge stets an oberster Stelle angezeigt wird, sollte der entsprechende Beitrag dem Profil
angeheftet werden.
Rufen Sie dafür die Sammlung „Impressum“ in der Profilübersicht erneut auf und klicken Sie im eben erstellten Beitrag rechts unten zunächst auf die drei hintereinander folgenden blauen Punkte. Sodann erscheinen am oberen rechten Rand des Beitragsfenster 3 untereinander folgende graue Punkte, die Sie anklicken müssen. Es öffnet sich ein Fenster, in welchem Sie „Beitrag anheften“ auswählen.
Dadurch wird der Beitrag angepinnt und erscheint nun in der Sammlung stets ganz oben.
dd) Überprüfung
Stellen Sie abschließend durch einen erneuten Aufruf ihrer Profilübersicht im neuen Design sicher, dass ihre Impressums-„Sammlung“ mitsamt dem die Angaben enthaltenden Beitrag öffentlich angezeigt wird.
Impressum bei Instagram
Wie bei diversen anderen sozialen Netzwerken, die ihren Sitz im außereuropäischen Ausland haben und für die eine Impressumspflicht nach dortigem nationalem Recht nicht besteht, stellt auch Instagram seinen gewerblichen Nutzern keine personalisierbare Rubrik zur Einbettung eines Impressums bereit. Dieser Umstand bedingt, dass geschäftsmäßige Profilinhaber sich alternativer Darstellungsmethoden bedienen müssen.
1.) Grundsätzlich: 3 Möglichkeiten zur Einbindung
Auf Instagram kommen auf den ersten Blick drei mögliche Darstellungsoptionen in Betracht, von denen nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Rechtsprechung jedoch nur eine hinreichende Rechtssicherheit bietet.
a) Jedes Instagram-Profil enthält im Bereich der Nutzerinformationen ein Feld mit der Bezeichnung „Biografie“, in welches das Impressum in Textform eingefügt werden könnte. Zu beachten ist aber, dass die Rubrik lediglich 150 Zeichen zulässt, die für eine ordnungsgemäße Anbieterkennzeichnung nur in Ausnahmefällen ausreichen dürften. Dies gilt umso mehr, als der Umfang der Pflichtinformationen durch die Art des Gewerbes mitbedingt wird und so variieren kann.
b) Zu erwägen wäre jedoch, eben dort anstelle des vollständigen Impressums lediglich einen entsprechenden Link vorzuhalten, der entweder als sprechende URL oder aber mit vorangehender Bezeichnung auf das Impressum der externen Anbieterseite weiterleitet. Allerdings sind die in der Biographie angeführten Website-Adressen nicht klickbar, müssten vom Nutzer also erst kopiert und sodann in den eigenen Browser eingefügt werden. Zwar ist gerichtlich nicht entschieden, inwiefern ein Impressums-URL tatsächlich mit einer inhärenten Weiterleitungsfunktion ausgestatten sein muss. Um etwaigen Risiken vorzubeugen, sollte dennoch auf die Anführung eines Impressums-Links in der Biographie verzichtet werden.
c) Übrig bleibt schließlich die Möglichkeit, auf das Impressum in der von Instagram vorgesehenen Rubrik „Website“ zu verlinken. Hier wird die angeführte URL klickbar in unmittelbarer Nähe zum Profilbild und Accountnamen angezeigt und genügt so bei korrekter Bezeichnung unproblematisch den Anforderungen des
§5 Abs. 1 TMG. Die folgende Handlungsanleitung behandelt diese Methode.
2.) Impressumslink im Website-Feld
Um das Impressum per Link rechtssicher in den Instagram-Account einzubinden, ist zunächst auf der Startseite des Profils ein Klick auf die Schaltfläche „Profil bearbeiten“ erforderlich.
Dann erfolgt eine Weiterleitung auf die Profilverwaltungsseite, auf der Nutzerinformationen bearbeitet werden können. Hier kann in der Spalte „Website“ nun der Link angeführt werden, der auf ein externes Impressum verweist, das der Nutzer an anderer Stelle (etwa im Online-Shop) vorhält.
Zu beachten ist aber, dass das Impressum stets als solches erkennbar sein muss. Je nachdem, ob der Impressumslink sprechend ist oder nicht, sind insofern an dieser Stelle unterschiedliche Schritte zu befolgen.
a) Sprechender Link
Ist das externe Impressum über einen sprechenden Link abrufbar, der das Wort „Impressum“ selbst enthält, genügt für die rechtssichere Einbettung dessen bloße Anführung im „Website“-Feld. Hier ist nämlich gewährleistet, dass Seitenbesucher schon durch die bloße Linkanführung hinreichend auf die über den Link vermittelten Informationsinhalte hingewiesen werden:
Nach einem abschließenden Klick auf den gründen „Absenden-Button“ am unteren Ende erscheint der Impressumslink sodann auf der Startseite des Profils.
Aufgrund der eindeutigen Linkbezeichnung ist das Impressum per Link nun leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig abrufbar nach
§5 Abs. 1 TMG in den Account eingebunden worden.
b) Nicht sprechender Link
Gewerbliche Instagram-Nutzer, deren externes Impressum nicht über einen Link aufgerufen werden kann, der eine sprechende Bezeichnung enthält, sind auf Instagram gehalten, auf eine ergänzende Maßnahme zurückzugreifen, um die angeführte URL eindeutig (leicht erkennbar im Sinne des
§5 Abs. 1 TMG) als Weiterleitung auf das Impressum auszuweisen. In derlei Fällen ist dem Link nämlich ein aufklärender Hinweis voranzustellen. Füge dafür zunächst deinen nicht-sprechenden Impressumslink in die „Website“-Spalte ein. Begebe dich dann in die Rubrik „Biographie“ und fügen Sie hier das Wort „Impressum“ mit einem Doppelpunkt („Impressum:“ ) ein. Solltest du in der Biographie bereits einen Text verwenden, ergänze diesen am Ende
nach einem Absatz mit „Impressum:“ :
Klicke auf den grünen „Absenden“-Button am unteren Seitenende. Bei erneutem Aufrufen der Startseite wird der in der Biographie eingefügte Zusatz unmittelbar vor dem Impressumslink angezeigt und weist mithin deutlich dessen Funktion aus:
Diese kombinierte Darstellung aus Indikator und nicht-sprechendem Link genügt den Anforderungen des
§5 Abs. 1 TMG und bindet das Impressum rechtssicher in den Instagram-Account ein.
Hinweis: da eine Weiterleitung auf das endgültige Impressum auch über einen zusätzlichen Klick zulässig ist und Gewerbetreibenden daran liegen kann, Nutzer zunächst auf den externen Shop und nicht direkt auf das Impressum weiterzuleiten, kann auch eine sprechende Umleitungs-URL eingerichtet werden, die zunächst auf die externe Startseite verlinkt und den Nutzer von dort aus zu einem erneuten Klick auf die Impressumsseite anhält. Beispiel: „www.xyz.de/shop-und-impressum“ Impressum bei Tumblr
Wie bei diversen anderen sozialen Netzwerken, die ihren Sitz im außereuropäischen Ausland haben und für die eine Impressumspflicht nach dort geltendem nationalen Recht nicht besteht, ist auch auf Tumblr für gewerbliche Nutzer keine seiteneigene Rubrik zur Einbettung eines Impressums vorgesehen. Insofern sind die Betreiber von geschäftsmäßigen Profilen zwar gehalten, auf eine alternative Darstellungsmethode zurückzugreifen, müssen aber anders als auf manch anderer Plattform nicht auf ein externes Impressum verlinken.
1.) „Template Bearbeiten“
Das Einrichten eines Impressums auf Tumblr ist erst möglich, sobald du dich nach der Registrierung auf der Blogging-Plattform für ein bestimmtes Seitendesign („Template“) entschieden hast. Ist eines ausgewählt und installiert, muss auf der Startseite zuerst die Schaltfläche „Template bearbeiten“ oben rechts angeklickt werden.
Du wirst dann auf eine neue Seite weitergeleitet, auf der das aktuelle Profil mit dem gewählten Template vollumfänglich bearbeitet werden kann. Eine Auflistung der personalisierbaren Rubriken ergeht aus einer Sparte am linken Seitenrand.
2.) Einrichten einer neuen Unterseite
Um innerhalb Ihres Tumblr-Profils ein Impressum vorhalten zu können, ist die Einrichtung einer Unterseite erforderlich, die von der Profilseite aus aufgerufen werden kann. Scrolle dafür in der Bearbeitungssparte nach unten, bis Sie das Feld „+ eine Seite hinzufügen“ erreichen. Klicken Sie auf die hier bereitgestellte Schaltfläche.
Du wirst auf eine Eingabemaske weitergeleitet, innerhalb derer du sowohl die Bezeichnung als auch die URL und den Inhalt der Unterseite definieren kannst.
Weil das Impressum nach
§5 Abs. 1 TMG leicht erkennbar sein muss, sollte in der Rubrik „Seitentitel“ zwingend die Bezeichnung „Impressum“ eingefügt werden. Auch kann die Abruf-URL der Unterseite durch Personalisierung des Zusatzes „/url“ geändert werden, sodass auch hier der Zusatz „Impressum“ zu wählen ist. Innerhalb des großen Textfeldes in der unteren Maskenhälfte sind nun alle Informationen zur Anbieterkennzeichnung einzufügen. Eine erneute Überschrift mit dem Titel „Impressum“ kann angeführt, aber auch weggelassen werden, weil der Seitentitel unmittelbar über dem eigentlichen Impressumstext angezeigt wird.
Essentiell ist es, den Schalter oben rechts neben „Einen Link zu dieser Seite anzeigen“ umzulegen, da nur dann die Impressumsseite in ihr Tumblr-Profil eingebunden wird. Ist als Seitentitel das Wort „Impressum“ gewählt worden, schlägt Tumblr als Link-Bezeichnung automatisch „Impressum“ vor. Dies sollte zwingend beibehalten werden. Nachdem du die Seite nach den obigen Maßstäben personalisiert hast, sollte deine Eingabemaske wie folgt aussehen:
Klicke anschließend oben auf den blauen „Speichern“-Button. Wenn du den Inhalt der Unterseite, also dein persönliches Impressum einsehen möchtest, kannst du dies jederzeit über den grünen „Vorschau aktualisieren“-Button tun.
3.) Rückkehr in den Bearbeitungsmodus
Nach Einrichtung und Speicherung der Impressumsunterseite kehren Sie aus der Eingabemaske über den Pfeil oben links in den Template-Bearbeitungsmodus zurück. Hier sollte nun die neue Seite in der Bearbeitungssparte unten links aufgeführt werden.
Lass dich nicht davon verwirren, dass in der Profilvorschau rechts zwar die eben eingerichtete Impressumsseite unter der Bezeichnung „Impressum“ angezeigt wird, diese aber nicht angeklickt werden kann. Dies ist erst nach Verlassen des Bearbeitungsmodus möglich.
4.) Verlassen des Bearbeitungsmodus
Sobald du den Änderungsmodus per Klick auf „Beenden“ am oberen linken Seitenrand verlassen, wirst du wieder auf die Startseite deines Profils weitergeleitet und siehst es so, wie es gegenüber jedem Besucher angezeigt wird. Auf der rechten Seite sollte sich nun unter dem Wort „Impressum“ der Link auf Ihre Anbieterkennzeichnung befinden:
Nach einem Klick erfolgt sodann die Weiterleitung auf das rechtssicher eingebundene Impressum unter der gewählten URL:
5. Fazit
Die geschäftsmäßige Nutzung eines Tumblr-Profils verpflichtet, gestützt auf die Spruchpraxis der Gerichte zu anderen sozialen Medien, stets zur Anführung eines Impressums nach
§5 Abs. 1 TMG. Zwar stellt Tumblr seinen gewerblichen Nutzern keine seiteneigene Rubrik für die Einbettung eines Impressums bereit. Allerdings zeigt die obige Handlungsanleitung, dass für die Einrichtung keine Verlinkung auf eine externe Anbieterkennzeichnung erforderlich ist, sondern das Impressum über eine Unterseite direkt in die jeweilige Tumblr-Präsenz eingebunden werden kann.
Ursprünglich publiziert von Max-Lion Keller der IT-Recht Kanzlei.