VersaCommerce Team
Wie berichtet wird es auch in Deutschland bald zur Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von Webshops kommen. In Österreich gibt es diese schon. Wir haben daher bei unseren Nachbarn nachgefragt
Die gesetzliche Verpflichtung, auch Menschen mit Einschränkungen durch die barrierefreie Gestaltung von Webshops Zugang zum Online-Handel zu ermöglichen, ist in Deutschland und den anderen europäischen Ländern einer EU-Vorgabe folgend nur noch eine Frage der Zeit. Unsere österreichischen Nachbarn sind hier vorgeprescht und haben die entsprechende EU-Richtlinie bereits zum 1. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt. Unser Partner IT-Recht Kanzlei berichtete. Das war für uns Grund genug, mit dem Geschäftsführer Handelsverband Österreich, Herrn Magister Rainer Will, zu sprechen. Wir wollten für euch herausfinden, welche Erfahrungen unsere Handelskollegen in der Alpenrepublik mit der Einführung der Barrierefreiheit gemacht haben, damit ihr, wenn es auch bei uns soweit sein wird, von den praktischen Erfahrungen unserer Nachbarn profitieren könnt. Hier kommt unser Interview:
Der österreichische Handel zeigt sich stets offen gegenüber der Berücksichtigung von Interessen aller Wirtschaftsteilnehmer, insbesondere wenn diese durch faktische Lebenslagen erschwerte Umstände bei der Wahrnehmung gleichwertiger Möglichkeiten in Kauf nehmen müssen. Allerdings benötigt der Handel auch klare Vorgaben zur Umsetzung, die weder in Österreich noch auf Unionsebene bislang vorgelegt wurden. Aufgrund dieser unklaren Rahmenbedingungen ist – wie einst bei der umstrittenen Banner-Lösung – eine Vielzahl unterschiedlicher Implementierungen zu erwarten, die sich naturgemäß umsatzstärkere eCommerce-Unternehmen eher leisten können. Entsprechend reserviert und unsicher sind gerade kleinere und mittlere Online-Händler, die nicht die finanziellen Mittel für derartige "Trial & Error"-Ideen haben.
Dazu liegen uns bislang keine vollständigen Ergebnisse vor. Dem Handelsverband sind jedenfalls, von den bereits erwähnten Unklarheiten abgesehen, von keinem Mitglied schwerwiegende Probleme kommuniziert worden. Was uns allerdings aufgefallen ist: Es gibt sehr wenige Überprüfungs- und Zertifizierungsstellen für diesen Bereich. Wir fordern diesbezüglich insbesondere für den heimischen Mittelstand angepasste Lösungspakete, deren Übernahme auch entsprechend gefördert wird. Nur so kann eine dauerhaft erfolgreiche Verankerung des Themas und seiner Umsetzung wirklich gewährleistet werden.
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Wie erwähnt, die Kritik der Händler bezieht sich insbesondere auf nicht ausreichend klar formulierte Vorgaben zur Umsetzung der gesetzlich verpflichtenden Barrierefreiheit. Ähnliches erleben wir aktuell übrigens auch bei der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab 25. Mai 2018 verpflichtend anzuwenden ist. Viele Vorgaben sind leider vage und unklar formuliert, gleichzeitig kann eine Nichterfüllung aber mit sehr hohen Strafen geahndet werden.
Hier verweise ich auf die bereits zu Ihrer ersten Frage genannten Punkte. Zusätzlich ist in den letzten zwei Jahren das Thema Datenschutz und Datensicherheit infolge der angesprochenen Datenschutzgrundverordnung und der damit einhergehenden Anpassungen, die bereits in einer konkreteren Ausformung vorliegend sind, derart vital, dass sich angesichts der Verpflichtungen und Kosten in diesem Bereich die Aufmerksamkeit stark auf diese Aspekte fokussiert. Das Thema des barrierefreien Web- bzw. Online-Shop-Zugangs ist vor diesem Hintergrund in den letzten Monaten etwas ins Abseits getreten.
Diesbezüglich liegen uns keine genauen Informationen vor, etwaige Studien könnten daher spannende Insights geben. Wir gehen jedenfalls davon aus, dass gerade im innereuropäischen Vergleich starke Gefälle vorliegen und dass im Zuge des neuen Vorstoßes auf EU-Ebene in den nächsten Jahren enorme Kosten auf die Händler zukommen werden. Internen Aufwandsschätzungen im europäischen Interessensaustausch zufolge ist hier mit bis zu 900.000 Euro bei besonders großen Webshops an Kosten zur Herstellung der Konformität mit den aktuell noch sehr unklaren Bestimmungen des europäischen Aktes zu rechnen.
Der österreichische Handelsverband sieht wie bereits erwähnt in erster Linie die Notwendigkeit klarerer Vorgaben und Lösungen, anstatt wie bislang bloß unbestimmte Begriffsvorschreibungen zu präsentieren und deren konkrete Ausformung der Händlerschaft zu überlassen. Natürlich hätten wir im Sinne der Fairness beim Thema Barrierefreiheit ein europaweit einheitliches Inkrafttreten bevorzugt. Andererseits hat das frühzeitige Inkrafttreten unsere heimischen Händler gewissermaßen in eine Early Adopter oder Pionier-Rolle gezwungen, mit allen damit verbundenen Vor- und Nachteilen.
Es empfiehlt sich jedenfalls, das Thema bereits frühestmöglich anzugehen und insbesondere alternative Lösungen bereitzustellen. Hilfreich erscheinen hier besonders IT-Dienstleister, die Beratungen, Checks und auch Zertifizierungen anbieten – wobei letztere im Hinblick auf die nach wie vor bestehende Unklarheit gesetzlicher Ausformungen natürlich stets mit Vorbehalt eines vernünftigen Augenmaßes in Betracht gezogen werden sollen.
Und wie in fast allen Lebensbereichen gilt auch hier: Ein Blick über den eigenen (nationalen) Tellerrand schadet nie. Wenn es also bereits Händler in anderen EU-Staaten, etwa in Österreich, gibt, die schon Erfahrung mit der Entwicklung barrierefreier Webshops gesammelt haben – warum sollte man sich nicht einfach ein Vorbild an dortigen Best Practice Beispielen nehmen?
Mein Tipp: Der österreichische Handelsverband vergibt jedes Jahr die so genannte Trustmark Austria Awards (TMA) an heimische Händler für den Einsatz herausragender, innovativer eCommerce-Lösungen.
Fazit: Aus den Antworten von Herrn Will lernen wir, dass mit der verpflichtenden barrierefreien Gestaltung von Websites und Online-Shops bei unseren österreichischen Nachbarn keineswegs die (Handels-) Welt untergegangen ist. Natürlich sind mit der Umstellung auf Barrierefreiheit bei den Kollegen in der Alpenrepublik auch erhebliche Kosten entstanden, die die Händler zu tragen hatten und haben. Naturgemäß treffen diese die kleinen und mittleren Händler härter als die finanzstarken Branchenriesen.
Hauptkritikpunkt des österreichischen Handelsverbandes ist jedoch das teilweise Fehlen von konkreten, nachprüfbaren Vorgaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit. Vielleicht lernen ja nicht nur wir in der deutschen E-Commerce-Gemeinde, sondern auch unsere Gesetzgeber aus den Erfahrungen in Österreich. Zu hoffen wäre es jedenfalls.