Udo Kraft

Das müssen Shopbetreiber beim Jugendschutz beachten

Das müssen Shopbetreiber beim Jugendschutz beachten
Wer Filme, Computerspiele oder Alkohol und Tabak verkauft, der muss die Anforderungen zum Jugendschutz genau kennen und einhalten. Doch Online-Händler sind keine Juristen und je nachdem, um welches Produkt es sich handelt, greifen unterschiedliche Gesetze. Insbesondere Spiele werden zunehmend nur noch online veröffentlicht. Diese reinen Online-Inhalte haben meistens keine Kennzeichnung, weil sie der FSK/USK nicht zur Freigabe vorgelegt werden müssen. In diesen Fällen muss der Anbieter selbst – beziehungsweise dessen Jugendschutzbeauftragter – die Einstufung vornehmen, schreibt Valena Will, Jugendschutzbeauftragte bei Trusted Shops in einem Beitrag bei Interworld.de. Die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten ist für Anbieter entwicklungsbeeinträchtigender Telemedien gesetzlich verpflichtend. Kleinere Anbieter können dieser Verpflichtung auch nachkommen, indem sie eine Organisation der Freiwilligen Selbstkontrolle mit dieser Aufgabe betrauen. Wie können Onlinehändler sicherstellen, dass Trägermedien für Erwachsene nicht an Minderjährige abgegeben werden? Erforderlich ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein zweistufiges Altersverifikationsverfahren. Zunächst müssen Identität und Volljährigkeit des Bestellers im Rahmen des Bestellvorgangs verlässlich überprüft werden. Beim anschließenden Versand muss sichergestellt sein, dass die Ware nur dem erwachsenen Besteller persönlich ausgehändigt wird. Eine sichere Altersverifikation setzt voraus, dass Identität und Volljährigkeit des Bestellers im Face-to-Face Kontakt – wie zum Beispiel beim PostIdentverfahren – bestätigt wurden. Zusätzlich ist jeweils eine persönliche Zustellung zum Beispiel per "Einschreiben eigenhändig" erforderlich. Noch keine Rechtsprechung gibt es bislang zum Verfahren "PostIdent Comfort", das beide Schritte kombiniert. Die Alters- und Identitätsprüfung erfolgt hier nicht bereits im Bestellprozess sondern erst bei der Auslieferung. Da Volljährigkeit, Identität und persönliche Zustellung jedoch auch im Rahmen dieses Verfahrens sichergestellt sind, dürfte PostIdent Comfort ebenfalls den gesetzlichen Anforderungen genügen. Nicht ausreichend sind hingegen die Zusendung einer Ausweiskopie, die Altersabfrage im Bestellprozess, die Bestätigung der Volljährigkeit durch Checkboxen oder Buttons und die Eingrenzung der Zahlungsarten zum Beispiel auf Kreditkarte und PayPal. Was du noch alles zum gesetzlichen Jugendschutz im E-Commerce wissen musst, findest du unter: Das müssen Shopbetreiber beim Jugendschutz beachten - internetworld.de.
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