Udo Kraft

Amazon und eBay: Händler müssen neue Vorgaben umsetzen

Händler, die ihre Waren auf Online-Marktplätzen verkaufen, müssen neben den gesetzlichen Anforderungen auch die Vorgaben der Plattformbetreiber einhalten. Aktuell haben sowohl eBay als auch Amazon neue Richtlinien eingeführt, die die Verkäufer umsetzen müssen

Amazon und eBay: Händler müssen neue Vorgaben umsetzen

eBay-Rückgabeprozess wird Pflicht

Bei eBay wird seit Anfang März schrittweise ein „neuer“ Rückgabeprozess eingeführt. Neu ist daran jedoch hauptsächlich, dass er für die Verkäufer verpflichtend wird. War es für die Händler bisher möglich, selbst zu entscheiden, wie sie die Warenrücksendung - etwa nach Widerruf durch den Käufer - organisieren möchten, sind sie nun gezwungen, sich nach den Wünschen ihrer Kunden zu richten.

Was ändert sich für eBay-Verkäufer?

Will der Käufer einen Artikel zurücksenden, kann er künftig auswählen, ob er sich direkt an den Verkäufer wendet oder die Rückgabe über „Mein eBay“ einleitet. Entscheidet er sich für Letzteres, erhält der Verkäufer eine entsprechende E-Mail vom Plattformbetreiber und ist gezwungen, auch alle weiteren Schritte über „Mein eBay“ abwickeln. Lediglich eine Ersatzlieferung oder ein Umtausch müssen nicht über den eBay-Rückgabeprozess erfolgen.

Was hat der eBay-Verkäufer davon?

Der angeschlagene Konzern will durch verschiedene Maßnahmen den Marktplatz attraktiver gestalten. Die neue Rücksendevorgabe soll die Geschäftsabwicklung zwischen Käufer und Verkäufer erleichtern. Für beide gelten festgelegte Fristen. Zudem kann der Händler seine Rückgabebedingungen in den eBay-Prozess einarbeiten. In der neuen Rubrik „Rückgaben“ innerhalb seines eBay-Kontos hat der Verkäufer alle Retouren samt Status im Überblick. Besonders positiv dürfte die Möglichkeit sein, negative Bewertungen  durch angeblich „nicht wie beschrieben“ gelieferte Artikel zu verhindern. Sollte ein Kunde diesen Grund fälschlich oder missbräuchlich angeben, kann der Händler einen „Fall“ eröffnen und seinen Servicestatus unangetastet halten.

Umstellung?

Der Prozess steht den eBay-Händlern als freiwillige Option bereits zur Verfügung. Die Umstellung dürfte daher nur geringfügig sein.

Amazon: Lokale Rücksendeadresse oder kostenlose Retoure

Härter trifft es die Amazon-Händler. Denn diese müssen entweder ihre Geschäftsprozesse anpassen oder Geld zahlen.

Was ändert sich für Amazon-Händler?

Amazon-Händler müssen seit dem 12. März 2015 eine Rücksendestelle für jedes Land einrichten, dessen Amazon-Marktplatz sie nutzen (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Vereinigtes Königreich - UK). Erstmal kein Problem! Als Retouren-Adresse kann der Firmensitz dienen. Der deutsche Amazon-Händler, der seine Waren über amazon.de verkauft, kann also seine deutsche Geschäftsadresse angeben, der englische, der über amazon.co.uk verkauft, seine englische und so weiter.

Änderungsbedarf bei internationalem Warenverkauf

Handlungsbedarf besteht aber für all jene Händler, die die Marktplätze zweier oder mehrerer Länder nutzen. Für jedes Land muss nämlich eine eigene Rücksendeadresse vorgehalten werden. Bietet beispielsweise ein deutscher Verkäufer seine Waren sowohl auf „amazon.de“ als auch auf „amazon.c.o.uk“ an, muss er in beiden Ländern Retouren-Stellen einrichten. Für Deutschland kann der Firmensitz als Rücksendestelle dienen, in England muss aber eine englische Adresse zur Verfügung gestellt werden.

Alternative: Verkäufer trägt die Rücksendekosten

Wer das nicht kann - oder will - muss nach den Vorgaben von Amazon die Rücksendekosten für  den Auslandsversand tragen. In unserem Beispiel also die Kosten der Rücksendung aus England an die deutsche Geschäftsadresse. Nur wer lokale Retouren-Adressen einrichtet, darf auch weiterhin den Käufern die Kosten der Warenrücksendung auferlegen.

Was, wenn ich mich nicht an die Neuerungen halte?

Wer sich nicht an die neuen Vorgaben hält, muss zwar keine Abmahnungen fürchten. Amazon hat aber bereits angedroht, im Zweifel die Verkäuferlizenz zu entziehen, was wohl existenzbedrohende Folgen für den Unternehmer haben dürfte. Eine andere Wahl, als sich zu fügen, haben die Marketplace-Händler daher kaum.
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