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Zahlungsgebühren sind ab Januar 2018 verboten

Gebühren für Zahlungen im Online-Handel zum Beispiel mit Kreditkarten werden bislang oft an die Kunden weitergegeben. Das ist ab Januar 2018 verboten. Was ist zu tun

Zahlungsgebühren sind ab Januar 2018 verboten

Am 1. Januar 2018 tritt die Payment Services Directive 2 (PSD2) der Europäischen Union in Deutschland in Kraft. Der Deutsche Bundestag hat die Überführung der EU-Richtlinie in nationales Recht jüngst beschlossen. Die PSD2 sieht umfangreiche Änderungen für den gesamten Zahlungsverkehr im europäischen Binnenmarkt vor. Für euch als Online-Händler ist besonders relevant, dass die Richtlinie die Erhebung von Gebühren für die Zahlung mit „besonders gängigen“ Zahlungsmitteln verbietet. Der richtige Payment-Mix ist im E-Commerce bekanntlich ein ganz entscheidender Faktor für eine gute Konversionsrate. Was ist also im Vorfeld der PSD2 zu tun?

TIPP: Der richtige Payment Mix

Welche Zahlungsarten sind betroffen?

Die PSD2 besagt, dass es Händlern ab deren Inkrafttreten verboten sein wird, Gebühren für „besonders gängige“ Zahlarten an die Kunden weiterzugeben. Diese Weitergabe in Form einer Gebühr ist bislang gängige Praxis und von der Rechtslage abgedeckt. Aktuell besagt die Rechtsprechung lediglich, dass Online-Händler mindestens eine zumutbare Zahlungsart kosten- und gebührenfrei anbieten müssen.

Welche Zahlungsarten sind aber mit der PSD2 genau gemeint? Da gibt es bislang keine eindeutige Liste. Hilfreich ist hier sicherlich auf regelmäßig erscheinende Studien wie zum Beispiel die EHI-Studie „Online-Payment 2016“. Der Kauf auf Rechnung, Bezahlen mit PayPal, per Lastschrift auf die Girocard oder mit Kreditkarte gehören auf Grund ihrer Popularität bei den Online-Shoppern und ihrer Marktanteile ganz sicher in die Kategorie der „besonders gängigen“ Zahlungsarten. Im Falle der Kreditkarten stellt sich natürlich schon die Frage, welche Kreditkarten in Deutschland denn gängig sind. Mastercard und Visa bestimmt, bei American Express und anderen wird es schon eng und unklar. Hier steht eine Klarstellung durch den Gesetzgeber noch aus, wenn Unsicherheiten, Chaos und Rechtsstreitigkeiten vermieden werden sollen.

Welche Auswirkungen hat die PSD2 für Shopbetreiber?

Um es zunächst einmal salopp auszudrücken: Wenn du als Shopbetreiber nicht in irgendeiner Form auf die PSD2 reagierst, dann wird das ein beträchtliches Loch in deine Kasse reißen. Betrachten wir exemplarisch einmal die Zahlungen via Paypal. Der bei Webshoppern beliebte Payment-Provider verlangt aktuell eine Provision von 1,9 Prozent der Brutto-Rechnungssumme zuzüglich einer Pauschale von 35 Cent pro Transaktion. Wenn du diese Kosten nach Inkrafttreten der PSD2 plötzlich zu tragen hast, statt sie an deine Kunden weiterzugeben, dann wirst du das unter dem berühmten Strich vermutlich schmerzlich spüren. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Gebühren bei anderen Zahlungsarten.

Deine Optionen zur Reaktion auf die PSD2

Theoretisch hast du eine ganze Reihe von Möglichkeiten, um auf das Verbot der Weitergabe von Zahlungsgebühren an deine Kunden zu reagieren. Jedoch sind diese nicht alle unbedingt empfehlenswert. Du könntest natürlich alle Zahlarten, die mit Gebühren für den Payment Service Provider verbunden sind, aus deinem Zahlungsmix rausschmeißen. Das wäre allerdings gar keine gute Idee und würde mit absoluter Sicherheit zu Einbrüchen bei deinen Abverkäufen und damit deinem Umsatz führen. Es ist vielfach belegt, dass Online-Shopper ihren Einkauf in ganz vielen Fällen konsequent abbrechen, wenn sie im Checkout nicht mindestens eine von ihnen akzeptierte und geschätzte Zahlungsart angeboten bekommen.

Eine weitere Möglichkeit wäre es, die Gebühren für die Zahlungsdienstleister auf deine Produktpreise und/ oder Versandkosten unmittelbar und komplett aufzuschlagen. Hierbei ist natürlich zu bedenken, dass im Internet sowohl bei den Preisen als auch bei den Versandkosten eine gnadenlose Transparenz vorhanden ist. Vielleicht auch keine so gute Idee. Die gute Nachricht für dich ist natürlich, dass nicht nur du mit deinem Shop von dem PSD2-Kostenproblem betroffen bist, sondern auch alle anderen Wettbewerber. Und diese müssen schließlich auch in irgendeiner Form reagieren.

Geteiltes Leid ist halbes Leid

Geteiltes Leid ist halbes Leid, sagt der Volksmund. Bezogen auf die finanziellen Folgen der PSD2 könnte das bedeuten, dass die Kosten in irgendeiner Form unter den Beteiligten aufgeteilt werden. Die Payment Service Provider kennen die Auswirkungen der PSD2 natürlich auch ganz genau und dürften unter Umständen für Neuverhandlungen der Gebührensätze offen sein. Da solltest du durchaus einmal das Gespräch mit deinen Dienstleistern suchen. Vielleicht geht ja etwas, denn diese Unternehmen haben auch keinerlei Interesse an einem Shopsterben.

Darüber hinaus ist dann eventuell auch eine moderate Verschiebung eines Teiles deiner Zusatzkosten zu den Versandkosten möglich. Gelingt dies auch noch, dann wäre das sprichwörtliche Leid nicht nur geteilt, sondern zwischen dir, deinen Zahlungsdienstleistern und deinen Kunden gedrittelt. Eine solche Lösung würde die Folgen der PSD2 auf dein Business deutlich abschwächen. Und, wie bereits einmal gesagt: Bedenke immer, dass auch alle deine Wettbewerber betroffen sind. Findest du also eine besonders clevere Lösung, kannst du eventuell sogar profitieren.

Fazit

Die im Januar 2018 inkrafttretende PSD2 bedeutet eine weitere Stärkung der Verbraucher und eine Herausforderung für dich als Shopbetreiber. Allerdings bist nicht du exklusiv vom Verbot der Gebühren für Zahlungen betroffen, sondern dieses gilt für alle anderen Online-Händler und stationären Verkäufer und Dienstleister ebenso. Katzenjammer hilft also nicht – kreative Reaktionen sind gefragt. Wie wirst du auf diese Herausforderung reagieren? Eure Ideen interessieren uns sehr. Vielen Dank für euer Feedback in der Kommentarfunktion.

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